Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie bekomme ich ein individuelles Angebot?

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot, senden Sie uns einfach das folgende Anfrageformular zu: ANFRAGEFORMULAR FOTOVERSICHERUNG oder rufen Sie uns unter 0251-789000 an. Das Angebot übersenden wir Ihnen schnellstmöglich.
Alternativ können Sie den Beitrag HIER selbst berechnen.

Wo finde ich den Versicherungsantrag?

Den Antrag können Sie hier downloaden:


Wo finde ich den Änderungsantrag?

Zur Änderung mehrerer Gegenstände ist dies das passende Formular:

Zur Änderung einzelner Gegenstände verwenden Sie bitte dieses Formular: 

Wo finde ich die Versicherungsbedingungen?

Die Versicherungsbedingungen können Sie hier downloaden:

Wo finde ich das Produktinformationsblatt?

Das Produktinformationsblatt können Sie hier downloaden:

Bei welchem Versicherer bin ich versichert?

Im Antrag kann zwischen folgenden renommierten Versicherern gewählt werden, ein Unterschied in den Bedingungen besteht dabei nicht:

Was macht eigentlich ein Versicherungsmakler?

Dieser kurze Film verrät es Ihnen:

https://youtube.com/watch?v=gGf_cso9ua0%3Ffeature%3Doembed

Wie hoch ist der Mindestbeitrag?

Der Mindestbeitrag beträgt für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland 50 EUR zzgl. 19% Versicherungssteuer, insgesamt  59,50 EUR. Für Kunden mit Wohnsitz außerhalb Deutschland beträgt der Mindestbeitrag 75 EUR zzgl. der im jeweiligen Land geltenden Versicherungssteuer.

Wie hoch ist der Mindestteilzahlungsbetrag?

Der Mindestteilzahlungsbetrag bei unterjähriger Zahlungsweise beträgt 50 EUR zzgl. Versicherungssteuer.

Wie kann die Prämie bezahlt werden?

Die Prämie kann jährlich, halbjährlich (+3%) oder vierteljährlich (+5%) bezahlt werden.

Gibt es unterschiedliche Prämiensätze für Hobby- und Berufsfotografen?

Nein, die Prämiensätze sind für Hobby- und Berufsfotografen gleich.

Wie lang ist die Mindestlaufzeit des Vertrages?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr, der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn dieser nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Können während der Vertragslaufzeit Gegenstände ein- oder ausgeschlossen werden?

Ja, Sie können jederzeit Gegenstände einschließen oder abgegebene Sachen ausschließen, übersenden Sie uns dazu bitte  einen ausgefüllten Änderungsantrag (Link s.o.), eine Unterschrift ist hier nicht zwingend erforderlich.  Wir werden Ihnen die Deckung dann schnellstmöglich bestätigen.

Kann ich die Versicherung abschließen wenn ich nicht in Deutschland wohne?

Selbstverständlich kann jeder Interessent mit Wohnsitz innerhalb der EU die Versicherung beantragen, beachten Sie aber bitte die von Land zu Land unterschiedlichen Versicherungssteuersätze.

Können Mietgeräte versichert werden ?

Mietgeräte sind kostenlos bis 50% der Versicherungssumme, maximal 10.000 EUR versichert. Optional haben Sie die Möglichkeit über die erweiterte Mietgeräteklausel, Mietgeräte ZUSÄTZLICH bis zu einem Wert von 15.000 EUR zu versichern. Auf Anfrage sind auch höhere Summen möglich.

Können gebraucht gekaufte Gegenstände versichert werden?

Gerne können Sie gebraucht gekaufte Gegenstände versichern. Hiervon benötigen wir als Besitznachweis Fotos auf einer aktuellen Tageszeitung, auf denen man sowohl den Gesamtzustand wie auch die Serien Nr. erkennen kann. Sowie (bei Kameras und Objektiven) ein Bild der Tageszeitung das mit dem zu versichernden Gegenstand gemacht wurde, also 3-4 Fotos je Gegenstand. Diese Bilder können Sie uns als Mailanhang im JPG-Format übersenden.

Wie kann ich den Antrag einreichen?

Sie können uns den Antrag per Post, Fax (0251-7890050) oder eingescannt als Mailanhang (service@fotoversicherung.com) übersenden.

Wie schnell kann der Versicherungsschutz in Kraft treten?

An Arbeitstagen können wir Ihnen den Versicherungsschutz für gewöhnlich innerhalb von 24 Stunden oder schneller bestätigen. Um sicher zu gehen, sollten Sie uns den Antrag möglichst eine Woche vor dem gewünschten Beginn zukommen lassen.

Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden?

Damit wir Ihnen die Deckung bestätigen können, reicht zunächst der ausgefüllte und unterschriebene Antrag aus. Alle anderen Unterlagen (Rechnungen, Garantiescheine oder Fotos) können Sie uns später nachreichen, diese müssen im Schadenfall allerdings vorliegen, daher empfehlen wir, die Unterlagen schon bei oder direkt nach Antragstellung einzureichen, damit es im Schadenfall nicht zu Verzögerungen kommt.

Welche Nachweise werden akzeptiert ?

Als Besitznachweise werden Rechnungen auf Namen des Versicherungsnehmers mit eingetragener Serien Nr. oder Fotos auf einem Aktualitätsnachweis (z.B. Tageszeitung oder Ausdruck einer Nachrichtenseite) akzeptiert. Von Gegenständen die bei Einschluss in die Versicherung älter als 3 Monate sind, benötigen wir Zustandsnachweise in Form von Fotos, die alle Seiten der Gegenstände mit offenen Klappen und Bajonetten zeigen. Gegenstände die sich Einschalten lassen, müssen im eingeschalteten Zustand fotografiert werden. Als Funktionsnachweis benötigen wir von Kameras und Objektiven Fotos eines Aktualitäts- nachweises die mit diesen Gegenständen aufgenommen wurden.

Welche Werte müssen im Antrag angegeben werden?

Im Antrag müssen Sie für gewöhnlich den aktuellen Neuwert, wie Sie ihn zur Zeit bei einem Fachhändler im Internet bezahlen (z.B. www.foto-koester.de / www.foto-koch.de / www.foto-erhardt.de ) angeben. Nur wenn der Zeitwert unter 50% des Markteinführungspreises (mittlerer Verkaufspreis innerhalb von 3 Monaten nach Markteinführung) gesunken ist, kann wahlweise nur noch der Zeitwert angegeben werden.

Wo finde ich den Markteinführungspreis eines Gerätes?

Den Preis bei Markteinführung erfahren Sie am einfachsten indem Sie sich in einer Preissuchmaschine z.B. geizhals.de den Preis ab Beginn anzeigen lassen (Preischart).

Welche Werte muss ich für in einem Kit gekaufte Gegenstände angeben?

Für in einem Kit gekaufte Gegenstände muss der Wert wie er im Einzelverkauf gezahlt wird angegeben werden.

Wann kann ich die Werte bei sich verändernden Preisen anpassen?

Sie können die Werte jeweils zur Hauptfälligkeit anpassen. Bitte lassen Sie uns bis spätestens 6 Wochen vor Hauptfälligkeit einen unterschriebenen Änderungsantrag zukommen.

Wie hoch darf die Wertabweichung beim Unterversicherungsverzicht sein?

In der Unterversicherungsverzichtsklausel ist geregelt, dass versehentliche Abweichungen bis 10% vom tatsächlichen Wert nicht berücksichtigt werden, so dass Ihnen hieraus kein Nachteil entsteht.

Was ist die TOP-Klausel ?

Bei Wahl der TOP-Klausel können Sie Ihre gesamte Ausrüstung zu einer beliebigen Staffelsumme versichern ohne eine Geräteliste führen zu müssen. Dadurch können Sie erheblich an Beitrag sparen. Die gewählte Versicherungssumme muss nicht dem tatsächlichen Wert Ihrer Ausrüstung entsprechen, sollte aber so hoch gewählt sein, dass der Maximalwert der jeweils mitgeführten Ausrüstung abgedeckt ist. Eine Unterversicherung wird nicht angerechnet, der maximale Entschädigungsbetrag entspricht der gewählten Versicherungssumme.

Was muss ich bei der Vereinbarung einer pauschalen Versicherungssumme beachten?

Wenn Sie aus Erfahrung wissen, dass Sie niemals Ihre gesamte Ausrüstung mitnehmen, können Sie einfach eine pauschale Versicherungssumme wählen und nur für diese Beitrag zahlen. Hierfür berechnen wir einen Prämienzuschlag von 20%, die Pauschalsumme muss mindestens 10.000 EUR und mind. 50% des tatsächlichen Wertes der im Antrag aufgeführten Ausrüstung entsprechen. Bitte beachten Sie, dass bei der Wahl einer Pauschalsumme maximal diese Summe entschädigt wird!

Was muss ich bei der Vereinbarung der Deklarationsverzichtsklausel beachten?

Die Deklarationsverzichtsklausel haben wir entwickelt damit Sie Ihre Ausrüstung ohne das Führen einer lästigen Geräteliste versichern können. Bitte beachten Sie das Sie den Wert Ihrer gesamten Fotoausrüstung angeben müssen, es ist bei Anwendung dieser Klausel nicht möglich, nur einen Teilwert Ihrer Ausrüstung zu versichern ! (Dies ist allerdings bei Wahl der TOP-Klausel möglich) Der Prämienzuschlag beträgt 15% und die Mindestprämie beläuft sich auf 100 € zzgl. Versicherungssteuer (Derzeit in Deutschland 19%) = 119,00 €. Nähere Einzelheiten zur Deklarationsverzichtsklausel entnehmen Sie bitte den AVB, die Sie oben auf dieser Seite finden.

Wie ist das Schadenfreiheitsrabattsystem geregelt?

Wenn im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, reduziert sich diese nach ununterbrochen schadenfreien Jahren wie folgt: Im 2. schadenfreien Jahr um 25%, im 3. schadenfreien Jahr um 50%, im 4. schadenfreien Jahr um 75%, im 5 schadenfreien Jahr um 100%.

Wie lange können Gegenstände zum Neuwert versichert werden?

Grundsätzlich können Sie immer zum Neuwert versichern. Wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gefallen ist, haben Sie die Wahl ob Sie zukünftig weiterhin den den Neuwert versichern oder zur Beitragsersparnis auf den Zeitwert wechseln.

Was ist mit Kleinteilen gemeint, die kostenlos über die Kleinteileklausel versichert sind?

Kleinteile im Sinne der Bedingungen sind fotografisches Zubehör mit geringem Wert und geringer Größe, z.B. Speicherkarten, Akkus, Filter etc., jedes einzelne Teil darf einen Wert von 100 EUR nicht überschreiten. Größere Teile wie z.B. Stative, Stativköpfe, Batteriegriffe, Taschen etc. gelten NICHT als Kleinteil im Sinne der Bedingungen und müssen einzeln angemeldet werden!

Was haben die 3 Fragen zum weiteren Beratungsbedarf im Antrag zu bedeuten?

Als Versicherungsmakler sind wir nach dem Vermittlerrecht verpflichtet, jeden Kunden, der eine Versicherung über uns abschließt, auch in allen anderen Versicherungssparten (z.B. Krankenversicherung, Rechtsschutz, Kfz, Hausrat, Lebensversicherung etc.)  zu beraten. Dies tun wir natürlich gern, die meisten Kunden wünschen aber nur eine bestimmte Versicherung abzuschließen und möchten nicht mit anderen Fragen belästigt werden. Daher haben Sie die Möglichkeit uns durch einfaches Ankreuzen mitzuteilen, was Ihre diesbezüglichen Wünsche sind. Die Haftung in Bezug auf die Fotografenversicherung wird dadurch natürlich nicht eingeschränkt, die Haftungseinschränkungen gelten nur für andere Sparten, in denen wir Sie ggfs. auf Ihren Wunsch hin nicht beraten haben.

Was ist unter einer Gefahrenerhöhung zu verstehen?

Eine Gefahrenerhöhung im Sinne der Bedingungen liegt dann vor, wenn sich während der Vertragslaufzeit eine Gefahr nach der bei Antragsstellung gefragt wurde erhöht. Als Beispiel: Im Antrag wird danach gefragt, ob Sie Berufsfotograf sind, wenn Sie diese Frage mit Nein beantwortet haben und während der Vertragslaufzeit zum Berufsfotografen werden, müssen Sie diesen Umstand melden.

Können Flugdrohnen oder Kopter versichert werden ?

Privat und gewerblich genutzte Flug- und Videodrohnen bzw. Kopter können über unsere Flugdrohnenklausel mit in die Fotoversicherung eingeschlossen werden.

Was muss ich im Schadenfall tun?

Im Falle eines Schadens senden Sie uns bitte umgehend dieses Onlineformular, wir werden Ihnen dann schnellstmöglich eine Mail mit der Schadenanzeige und allen notwendigen Informationen zukommen lassen.

Kann man über Sie auch andere Versicherungen abschließen?

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie auch in anderen Versicherungssparten beraten dürfen, unsere allgemeine Homepage finden Sie unter: www.ihr-versicherungsmakler.com

Weitere Fragen?

Sollte Ihre Frage in dieser Liste nicht beantwortet worden sein, so können Sie uns gerne unter service@fotoversicherung.com oder telefonisch unter 0251-789000 kontaktieren.

Übrigens, wir sind Preis-/Leistungssieger