Die Haftpflichtversicherung
für Fotografen
Bei einem Shooting werden die dafür gemietete Requisiten beschädigt. Ein Passant fällt über das von Ihnen verlegte Kabel oder über die abgestellte Tasche und verletzt sich schwer. Beim Empfang des Bürgermeisters bringen Sie versehentlich einen anderen Fotografen zu Fall wobei dessen Ausrüstung beschädigt wird. Vor den Folgen all dieser Ereignisse sichert Sie die fotoHAFTpflicht ab !
Warum ist diese Versicherung wichtig?
Verursachen Sie oder Ihre Mitarbeiter, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, können sehr schnell hohe Schadensersatzansprüche auf Sie zukommen. Das kann jederzeit passieren: bei Kunden, Vertragspartnern, Lieferanten, in Ihrem Studio und in der Öffentlichkeit. Die Privathaftpflicht greift in diesen Fällen nicht !
Für wen ist diese Versicherung geeignet?
Diese Versicherung richtet sich speziell an Selbständige Foto- und Videografen und an Amateure die ihr Hobby im größeren Umfang betreiben.
Details zum Produkt
Folgender Haftpflichtschutz besteht über alle Branchengrenzen hinweg:
- Teilnahme an Ausstellungen, Kongressen, Messen und Märkten
- Versicherungssumme wahlweise 3 oder 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden
- Nutzung von Internettechnologien (100.000 € Versicherungssumme)
- Auslandsschäden
- Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser bis 100.000 €
- Mietsachschäden bei Geschäftsreisen
- Verlust von Schlüsseln/Codekarten (50.000 €)
- Schäden an Leitungen und deren Folgen
- Tätigkeitsschäden (50.000 €)
- Be- und Entladeschäden
- Haus und Grundbesitz (in Firmenbesitz: unbegrenzt, in Privatbesitz: bis zu 50.000 € jährliche Mieteinnahmen)
- Eigene Bauvorhaben bis 1 Mio. € Bausumme, auch privat
- Nachhaftung
- Umweltschäden
Wann greift die fotoHAFTpflicht ?
Die Betriebs-/Berufshaftpflicht entschädigt bei
- Personenschäden: Krankenhaus-, Arzt-, Rehabilitationskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Renten; je Versicherungsfall: 3 Mio. oder 5 Mio. €, je Versicherungsjahr: 6 Mio. oder 10 Mio. €
- Sachschäden: Wertersatz für beschädigte oder zerstörte Sachen, Ersatz aller Kosten und Aufwände für Sachverständige, Spezialisten und Juristen; je Versicherungsfall: 3 Mio. oder 5 Mio. €, je Versicherungsjahr: 6 Mio. oder 10 Mio. €
- Vermögensschäden: je Versicherungsfall: 100.000 €, je Versicherungsjahr: 200.000 €
Die Kosten
Diesen umfangreichen Versicherungsschutz können wir Ihnen zu außergewöhnlich günstigen Konditionen anbieten:
Für eine Person mit Arbeiten auf fremden Grundstücken
bei 3 Mio. € Versicherungssumme ab 110,00 € zzgl. 19% Versicherungssteuer = 130,90 €
bei 5 Mio. € Versicherungssumme ab 132,00 € zzgl. 19% Versicherungssteuer = 157,08 €
Die Private Haftpflicht kann ab 59,00 € + 19% V-St. = 70,21 € eingeschlossen werden !
Deshalb Pöppings FotografenHAFTpflicht !
Die Leistungen:
- Prüfen der Ansprüche, ob und in welcher Höhe Pflicht zum Schadenersatz besteht
- Wiedergutmachung durch finanziellen Ausgleich, wenn der Anspruch begründet ist
- Abwehr, wenn die Ansprüche nicht berechtigt sind
- Kommt es zum Rechtsstreit, führen wir den Prozess für Sie und tragen die Kosten
Konnten wir Sie überzeugen ? Dann können Sie die fotoHAFTpflichtversicherung
mit nachstehendem Link beantragen:
